1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die mietweise Uberlassung der oben genannten Artikel und vom Mieter nach seinen Wünschen ausgesuchten Mietgegenstandes. Inhalts- und Pack listen sind Bestandteil des Mietgegenstandes. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Mietvertrags zustande.
2. Vertragsausführung
Der Vermieter wird dem Mieter nach Abschluss dieses Vertrags das ausschließliche Recht einräumen, den Mietgegenstand vereinbarungsgemäß zu nutzen.
3. Vertragsdauer und Mietpreis
1. Der Vermieter vermietet dem Mieter den unter Ziffer Punkt 1 beschriebenen Miet- gegenstand für 67 Einsatztag(e) á 236,25€ zzgl. 19% MwSt. bis zur Rückgabe am 23.04.2021. Weitere Einsatztage in der vertraglichen Zeit sind möglich und werden nach dem vereinbarten Tagessatz abgerechnet. Vor Ablauf der Mietzeit ist der Ver- trag nur aus den in Punkt 4.4 angeführten Gründen kündbar.
2. Die Miete für das Material beträgt insgesamt 15.828,75€ zzgl. 19% MwSt. und wird monatlich nach Anzahl der Einsatztage abgerechnet.
4. Gewährleistung, Schadensersatz
1. Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache ist der Vermieter nach seiner Wahl berechtigt, den Mangel zu beheben oder die mangelhafte Mietsache durch eine mängelfreie zu ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag zu entlassen.
2. Hat der Mieter den Mietgegenstand bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mängeln an der Mietsache ausgeschlossen.
3. Schadensersatzansprüche des Mieters, die auf leicht fahrlässige Verletzung der gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sind vorbehaltlich der folgenden Ziffer ausgeschlossen.
4. Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer im Fall des groben Verschulden durch den Vermieter, der Höhe nach auf den verein barten Mietzins bezogen bzw. auf den verzögerten oder den ausgebliebenen Teil des Mietgegenstandes beschränkt.
5. Versicherungspflicht des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, die in der Punkt 1 zu diesem Vertrag aufgeführten Mietsachen für den gesamten Mietzeitraum auf eigene Rechnung gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Diebstahl zu versichern.
2. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass seine Versicherung eine zur Absicherung gegen einen möglichen Gesamtverlust der in Punkt 1 zum Mietvertrag aufgeführten Mietsachen ausreichende Deckungssumme aufweist.
6. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, aus dem Mietvertrag zurück, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter jeden in Anspruch genommenen Miettag voll und für restliche offene Miettage ohne Nachweis eines Schadens 50 Prozent des vereinbarten Mietzinses zu zahlen, es sei denn, der Vermieter befindet sich in Lieferverzug.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Köln.
2. Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag, auch aus dessen Gültigkeit, Köln bestimmt.
3. Sollten einzelne Bestimmungen aus diesem Vertrag unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Wirksamkeit anderer Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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